Energieausweise
Der Energieausweis schlüsselt den Energieverbrauch eines Gebäudes auf. Neben Neubauten brauchen auch Bestandsgebäude einen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung.
Die Energieberatung Carolina Kreuz bietet mit Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis beide Formen von Energieausweisen an. Auf Ihrem Energieausweis erhalten Sie außerdem Empfehlungen zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen. Der Energieausweis eines Gebäudes ist zehn Jahre lang gültig, dann muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Für den Energiebedarfsausweis ermittelt die Energieberatung Carolina Kreuz den Energiebedarf Ihres Gebäudes anhand einer physikalischen und technischen Bewertung der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Der Energiebedarfsausweis stellt die Vergleichbarkeit der Energieausweise verschiedener Gebäuden sicher, da er sich nicht auf individuelles Verbrauchsverhalten bezieht, sondern auf die Gebäudesubstanz. Aus diesem Grund kann der Energiebedarfsausweis – anders als ein Energieverbrauchsausweis – auch die möglichen Einspareffekte einer energetischen Sanierung beziffern. Grundlage des Energieverbrauchsausweises sind dagegen die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre und damit der tatsächliche Energieverbrauch in diesem Zeitraum, der je nach individuellem Nutzungsverhalten stark schwanken und somit den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes verschleiern kann.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Für Neubauten ist gesetzlich der Energiebedarfsausweis vorgesehen. Das gilt auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde – es sei denn, das Gebäude erfüllt mindestens die Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977. Für alle anderen Gebäude können Sie frei zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis wählen. Wird ein Gebäude in signifikantem Umfang verschiedenartig genutzt, hat es zum Beispiel sowohl Wohnungen als auch Gewerbeflächen, brauchen Sie separate Energieausweise für die jeweiligen Nutzungsarten bzw. Gebäudeteile.